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   BGH, 06.11.1980 - VII ZR 47/80   

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BGH, 06.11.1980 - VII ZR 47/80 (https://dejure.org/1980,350)
BGH, Entscheidung vom 06.11.1980 - VII ZR 47/80 (https://dejure.org/1980,350)
BGH, Entscheidung vom 06. November 1980 - VII ZR 47/80 (https://dejure.org/1980,350)
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Baustelle

Vergütungsgefahr, § 645 Abs. 1 Satz 1 BGB analog, Sphärentheorie

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Frage der Vergütungsgefahr für Haupt- und Subunternehmer bei unverschuldetem Untergang des Werkes

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Hauptunternehmer - Subunternehmer: Vergütungsgefahr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB §§ 644, 645
    Rechtsfolgen des Untergangs einer Bauleistung vor Abnahme

Papierfundstellen

  • BGHZ 78, 352
  • NJW 1981, 391
  • MDR 1981, 309
  • DB 1981, 261
  • BauR 1981, 71
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 11.07.1963 - VII ZR 43/62

    Vergütungsgefahr des Unternehmers bei zufälligem Untergang des Werks vor Abnahme

    Auszug aus BGH, 06.11.1980 - VII ZR 47/80
    Ihre entsprechende Anwendung ist deshalb in Fällen geboten, in denen die Leistung des Unternehmers aus Umständen untergeht oder unmöglich wird, die in der Person des Bestellers liegen (BGHZ 60, 14 ff) oder auf Handlungen des Bestellers zurückgehen (BGHZ 40, 71 ff), auch wenn es insoweit an einem Verschulden des Bestellers fehlt.

    Auch im vorliegenden Fall kann daher offen bleiben, ob in allen Fällen , in denen der Grund für den Untergang des Werkes im Bereich (der "Sphäre") des Bestellers zu suchen ist, der Unternehmer, abweichend von der Regel des § 644 Abs. 1 Satz 1 BGB, einen Anspruch auf Vergütung hat (vgl. dazu BGHZ 40, 71, 74, 75 [BGH 11.07.1963 - VII ZR 43/62]m.N.).

    Das hat das Oberlandesgericht dem Bauherrn als Handlung im Sinne von BGHZ 40, 71 ff angelastet und deshalb den Vergütungsanspruch des Bauhandwerkers für die untergegangene Werkleistung bejaht.

  • BGH, 30.11.1972 - VII ZR 239/71

    Rechte des Reiseveranstalters bei Undurchführbarkeit der Reise wegen verschärfter

    Auszug aus BGH, 06.11.1980 - VII ZR 47/80
    Es kann dahinstehen, ob der bis zum Brand von der Beklagten mit Isolierplatten ausgekleidete Teil des Frostertunnels, den die Klägerin dann ausgeschäumt hat, als von der Beklagten an die Klägerin "gelieferter Stoff" im Sinne des § 645 Abs. 1 BGB angesehen Verden kann (vgl. BGHZ 60, 14, 20) [BGH 30.11.1972 - VII ZR 239/71].

    Ihre entsprechende Anwendung ist deshalb in Fällen geboten, in denen die Leistung des Unternehmers aus Umständen untergeht oder unmöglich wird, die in der Person des Bestellers liegen (BGHZ 60, 14 ff) oder auf Handlungen des Bestellers zurückgehen (BGHZ 40, 71 ff), auch wenn es insoweit an einem Verschulden des Bestellers fehlt.

  • BGH, 26.06.1980 - VII ZR 257/79

    Vergütungsgefahr bei Leistungsstörungen eines Reisevertrages über eine Kreuzfahrt

    Auszug aus BGH, 06.11.1980 - VII ZR 47/80
    In derartigen Fällen steht der Besteller der sich aus diesen Umständen ergebenden Gefahr für das Werk näher als der Unternehmer (BGHZ 77, 320 = NJW 1980, 2189 f).
  • OLG Köln, 15.04.1975 - 15 U 156/74

    Entsprechende Anwendbarkeit; Vernichtung von Arbeiten

    Auszug aus BGH, 06.11.1980 - VII ZR 47/80
    Die vom Berufungsgericht angeführte Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln OLGZ 1975, 323 ff betrifft einen anders gelagerten Fall.
  • BGH, 23.11.1961 - VII ZR 141/60
    Auszug aus BGH, 06.11.1980 - VII ZR 47/80
    Ein solches Ereignis ist gegeben, wenn nach menschlicher Einsicht und Erfahrung das Ereignis oder seine Auswirkungen trotz Anwendung wirtschaftlich erträglicher Mittel durch die äußerste Sorgfalt nicht verhütbar oder in seinen Wirkungen bis auf ein erträgliches Maß unschädlich zu machen sind (Senatsurteile vom 23. November 1961 - VII ZR 141/60 = Schäfer/Finnern, Rechtsprechung der Bauausführung Z 2.413 Bl. 18, sowie vom 24. Juni 1968 - VII ZR 43/66 = LM Nr. 31 zu VOB/B).
  • BGH, 24.06.1968 - VII ZR 43/66

    Nachträgliche Anbringung v. Heizkörpern als neue Auftragserteilung

    Auszug aus BGH, 06.11.1980 - VII ZR 47/80
    Ein solches Ereignis ist gegeben, wenn nach menschlicher Einsicht und Erfahrung das Ereignis oder seine Auswirkungen trotz Anwendung wirtschaftlich erträglicher Mittel durch die äußerste Sorgfalt nicht verhütbar oder in seinen Wirkungen bis auf ein erträgliches Maß unschädlich zu machen sind (Senatsurteile vom 23. November 1961 - VII ZR 141/60 = Schäfer/Finnern, Rechtsprechung der Bauausführung Z 2.413 Bl. 18, sowie vom 24. Juni 1968 - VII ZR 43/66 = LM Nr. 31 zu VOB/B).
  • BGH, 31.01.1991 - VII ZR 291/88

    Mißbrauch der Vertretungsmacht bei der Vergabe von Zusatzaufträgen im Rahmen

    aa) Ein gesetzlicher Anspruch der Beklagten auf zusätzliche Vergütung der erneut eingebauten Mineralwolle kommt nicht in Betracht, wenn die ursprünglich gelieferte Mineralwolle vor Abnahme der Leistungen der Beklagten beschädigt worden ist, weil die Beklagte bis zur Abnahme gemäß § 644 Abs. 1 Satz 1 BGB die Gefahr des Untergangs und der Beschädigung trägt (Senat, BGHZ 78, 352, 354).

    Ein unabwendbares Ereignis liegt aber nicht schon allein deshalb vor, weil ein Dritter die Bauleistung vor Abnahme beschädigt hat (Senat, BGHZ 78, 352, 358).

  • BGH, 16.10.1997 - VII ZR 64/96

    Verantwortlichkeit der Bundesrepublik Deutschland für die Überflutung des

    Der Besteller braucht den darüber hinausgehenden Teil der vereinbarten Vergütung nicht zu entrichten" (BGH, Urteil vom 6. November 1980 - VII ZR 47/80, aaO., S. 354 f.).

    (1.) § 645 Abs. 1 Satz 1 BGB , der die Grundregel des § 644 Abs. 1 Satz 1 BGB zur Vergütungsgefahr für erbrachte Leistungen ergänzt (MünchKomm/Soergel, 2. Aufl., § 644 Rdn. 2, § 645 Rdn. 1), gewährt dem Auftragnehmer einen Vergütungsanspruch nur für die Leistungen, die er bis zum Zeitpunkt ihres Untergangs erbracht hat (BGH, Urteil vom 6. November 1980 - VII ZR 47/80 = BGHZ 78, 352, 354 f.), nicht hingegen für Material, das der Auftragnehmer auf die Baustelle verbracht hat und das durch das Schadensereignis vor dem Einbau zerstört worden ist, und nicht für Werkzeug, das auf der Baustelle eingelagert und zerstört worden ist.

  • BGH, 21.08.1997 - VII ZR 17/96

    Verantwortlichkeit der Bundesrepublik Deutschland für die Zerstörung der am

    Notwendige, allerdings nicht hinreichende Voraussetzung eines unabwendbaren Ereignisses ist es, daß der Auftragnehmer das Ereignis nicht zu vertreten hat (BGH, Urteil vom 6. November 1980 - VII ZR 47/80 = BGHZ 78, 352, 357 f).

    Der Besteller braucht den darüber hinausgehenden Teil der vereinbarten Vergütung nicht zu entrichten" (BGH, Urteil vom 6. November 1980 - VII ZR 47/80, aaO, S. 354 f).

  • BGH, 11.03.1982 - VII ZR 357/80

    Restwerklohnanspruch trotz nicht ausführbarer Montage

    Maßgebend für die entsprechende Anwendung des § 645 Abs. 1 Satz 1 BGB war dabei, daß dadurch ein beiden Parteien des Werkvertrags gerecht werdender billiger Interessenausgleich herbeigeführt werden kann (vgl. BGHZ 77, 320, 324 f; 78, 352, 354 f [BGH 06.11.1980 - VII ZR 47/80]).

    Wie in den vom Senat bereits entschiedenen Fällen kann weiter offenbleiben, ob in allen Fällen , in denen der Grund für den Untergang des Werkes im Bereich (der "Sphäre") des Bestellers zu suchen ist, der Unternehmer, abweichend von der Regel des § 644 Abs. 1 Satz 1 BGB, einen Anspruch auf Vergütung hat (vgl. dazu BGHZ 40, 71, 74, 75 m.N.; 60, 14, 19; 78, 352, 355; vgl. auch Erman/Seiler, BGB, 7. Aufl. (1981), § 645 Rdn. 17 f; Soergel in MünchKomm, aaO, Rdn. 11; Palandt/Thomas, BGB, 41. Aufl. (1982), §§ 644, 645 Anm. 3 b dd; Liesegang, JR 1981, 196).

  • OLG Düsseldorf, 31.05.2002 - 5 U 94/01

    Zur Fälligkeit eines Vergütungsanspruchs eines Werkunternehmers bei Untergang der

    (vgl. BGH NJW 1981, 391 ff. (393); OLG Jena NJW-RR 1999, 895 ff. (896); Kniffka/Koeble, aa0, S. 338 6. Teil Rdnr. 349).
  • OLG Naumburg, 30.11.2000 - 2 U 104/00

    Beschädigung vor Abnahme: Wessen Risiko?

    Der Besteller braucht den darüber hinausgehenden Teil der vereinbarten Vergütung nicht zu entrichten (BGH, NJW 1998, 456, 457 m.w.N.; BGHZ 78, 352, 354, 355).

    a) § 645 Abs. 1 Satz 1 BGB, der die Grundregel des § 644 Abs. 1 Satz 1 BGB zur Vergütungsgefahr für erbrachte Leistungen ergänzt (MünchKomm/Soergel, 2. Aufl., § 644 Rdn. 2, § 645 Rdn. 1), gewährt dem Auftragnehmer einen Vergütungsanspruch nur für die Leistungen, die er bis zum Zeitpunkt ihres Untergangs erbracht hat (BGHZ 78, 352, 354 f), nicht hingegen für deren Wiederherstellung.

    Auch die gleichzeitige Beauftragung verschiedener Bauhandwerker und die dadurch bedingten wechselseitigen Einflüsse der Gewerke und Gefahren kann für sich allein die Verschiebung des Risikos auf den Bauherrn nicht rechtfertigen (vgl. BGHZ 78, 352, 354).

  • OLG Brandenburg, 20.12.2007 - 12 U 74/07

    Verschlechterungsrisiko des Werkunternehmers bis zur Abnahme - Schäden wegen

    Allerdings ist § 645 Abs. 1 BGB auch in den Fällen anzuwenden, in denen die Leistung des Unternehmers aus Umständen untergeht oder sich verschlechtert, die in der Person des Bestellers liegen oder die auf Handlungen des Bestellers zurückgehen, selbst wenn es an einem Verschulden des Bestellers fehlt, da der Besteller der sich aus solchen Umständen ergebenden Gefahr für das Werk näher steht als der Unternehmer (BGH BauR 1997, S. 1019; BauR 1981, S. 71).
  • OLG Stuttgart, 15.01.2001 - 6 U 35/00

    Beitritt zu einem Immobilienfonds (GbR); Fortwirkung einer Haustürsituation auf

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  • OLG Hamm, 07.10.1998 - 12 U 19/98

    Bauhandwerkersicherungshypothek; Voraussetzungen zur Eintragung im

    Einer der Sonderfälle, in denen ausnahmsweise die Gefahr bereits vor der Abnahme auf den Besteller übergeht, z.B. bei Verschlechterungen, die aus der Sphäre des Bestellers herrühren, ist hier nicht gegeben (vgl. BGH NJW 1970, 38 ff., Urteil vom 30.9.1969, VI ZR 254/67; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1996, 591, Urteil vom 15.11.1995, 19 U 21/95; BGHZ 78, 352, Urteil vom 6.11.1980, VII ZR 47/80).
  • OLG Stuttgart, 30.03.1999 - 6 U 141/98

    Wohnungskauf nach Vertreterbesuch - § 1 Abs. 1 HWiG, Fortwirken der

    Zwar ist die frühere Rechtsprechung bei der Anwendung von § 134 BGB auf Verstöße gegen § 56 Abs. 1 Nr. 6 Gewerbeordnung und beim Einwendungsdurchgriff nach § 242 BGB von einem eingeschränkten Schutzbedürfnis besser Verdienender bei steuersparenden Kapitalanlagen ausgegangen (BGH v. 17.1.1985 - III ZR 135/83, MDR 1985, 387 = ZIP 1985, 203; BGH v. 6.11.1980 - VII ZR 47/80, NJW 1981, 391).
  • OLG Koblenz, 25.09.2008 - 5 U 550/08

    Rechte des Unternehmers bei Beschädigung der Werkleistung vor Abnahme

  • OLG Bremen, 23.02.1996 - 4 U 7/95

    Anspruch auf Mängelbeseitigung bzw. Schadensersatz aufgrund vermeintlicher Fehler

  • OVG Sachsen, 06.07.2005 - 2 B 263/05

    Prüfingenieur: Nichtbeendigung des Auftrags: Vergütung

  • OLG Köln, 05.12.1995 - 24 U 114/95

    Ausgestaltung der gerichtlichen Durchsetzung eines werkvertraglichen Anspruchs

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